Grauguss, Gusseisen mit Lamellengraphit (GJL, GG)

WerkstoffbezeichnungMaßgebende Wanddicke1)Zugfestigkeit Rm 2)
Zugfestigkeit Rm 4)






einzuhaltende Werte 







in getrennt gegossenen Probestücken 3)in angegossenen Probestücken
Erwartungswerte im Gußstück 5)
nach DIN EN 1561nach DIN 1691in mmin N/mm2in N/mm2
in N/mm2
KurzzeichenNummerKurzzeichenNummer><
min.
min.
EN-GJL-100EN-JL 1010GG-100.601056)40100 bis 2007)
EN-GJL-150EN-JL 1020GG-150.60152,56)5150 bis 2507)
180
510

155
1020

130
2040
120
110
4080
110
95
80150
100
80
150300
905)
EN-GJL-200EN-JL 1030GG-200.60202,56)5200 bis 3007)
230
510

205
1020

180
2040
170
155
4080
150
130
80150
140
115
150300
1305)
EN-GJL-250EN-JL 1040GG-250.602556)10250 bis 3507)
250
1020

225
2040
210
195
4080
190
170
80150
170
155
150300
1605)
EN-GJL-300EN-JL 1050GG-300.6030106)20300 bis 4007)
270
2040
250
240
4080
220
210
80150
210
195
150300
1905)
EN-GJL-350EN-JL 1060GG-350.6035106)20350 bis 4507)
315
2040
290
280
4080
260
250
80150
230
225
150300
2105)

1) Wenn ein angegossenes Probestück verwendet werden muß, muß die maßgebende Wanddicke des Gußstücks bis zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung vereinbart werden.
2) Wenn bis zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung der Nachweis der Zugfestigkeit vereinbart wurde, ist auch der Probestücktyp in der Bestellung festzulegen. Liegt keine Vereinbarung vor, ist der Probestücktyp dem Ermessen des Herstellers zu überlassen.
3) Zum Zweck der Annahme muß die Zugfestigkeit einer gegebenen Sorte zwischen ihrem Nennwert n (Position 5 des Werkstoffkurzzeichens) und (n + 100) N/mm² liegen.
4) Diese Spalte enthält Richtwerte für die voraussichtliche Änderung der Zugfestigkeit bei unterschiedlichen Gußstückwanddicken, wenn ein Gußstück von einfacher Form und gleichmäßiger Wanddicke aus einem bestimmten Gußeisen mit Lamellengraphit gegossen wird. Für Gußstücke mit unterschiedlicher Wanddicke und solche mit durch Kern hergestellten Hohlräumensind die Werte in der Tabelle lediglich Schätzwerte für die voraussichtliche Zugfestigkeit in verschiedenen Bereichen, und die Gußstückkonstruktion sollte auf gemessenen Zugfestigkeiten in kritischen Gußstückteilen aufgebautsein.
5) Diese Werte sind Anhaltswerte. Sie sind nicht zwingend vorgeschrieben.
6) Dieser Wert ist als untere Grenze für den Bereich der maßgebenden Wanddicke eingeschlossen.
7) Die Werte beziehen sich auf Proben mit einem Rohgußdurchmesser vom 30 mm; dies entspricht einer maßgebenden Wanddicke von 15 mm.