Grauguss, Gusseisen mit Lamellengraphit (GJL, GG)

Werkstoffbezeichnung Maßgebende Wanddicke1) Zugfestigkeit Rm 2)
Zugfestigkeit Rm 4)






einzuhaltende Werte 







in getrennt gegossenen Probestücken 3) in angegossenen Probestücken
Erwartungswerte im Gußstück 5)
nach DIN EN 1561 nach DIN 1691 in mm in N/mm2 in N/mm2
in N/mm2
Kurzzeichen Nummer Kurzzeichen Nummer > <
min.
min.
EN-GJL-100 EN-JL 1010 GG-10 0.6010 56) 40 100 bis 2007)
EN-GJL-150 EN-JL 1020 GG-15 0.6015 2,56) 5 150 bis 2507)
180
5 10

155
10 20

130
20 40
120
110
40 80
110
95
80 150
100
80
150 300
905)
EN-GJL-200 EN-JL 1030 GG-20 0.6020 2,56) 5 200 bis 3007)
230
5 10

205
10 20

180
20 40
170
155
40 80
150
130
80 150
140
115
150 300
1305)
EN-GJL-250 EN-JL 1040 GG-25 0.6025 56) 10 250 bis 3507)
250
10 20

225
20 40
210
195
40 80
190
170
80 150
170
155
150 300
1605)
EN-GJL-300 EN-JL 1050 GG-30 0.6030 106) 20 300 bis 4007)
270
20 40
250
240
40 80
220
210
80 150
210
195
150 300
1905)
EN-GJL-350 EN-JL 1060 GG-35 0.6035 106) 20 350 bis 4507)
315
20 40
290
280
40 80
260
250
80 150
230
225
150 300
2105)

1) Wenn ein angegossenes Probestück verwendet werden muß, muß die maßgebende Wanddicke des Gußstücks bis zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung vereinbart werden.
2) Wenn bis zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung der Nachweis der Zugfestigkeit vereinbart wurde, ist auch der Probestücktyp in der Bestellung festzulegen. Liegt keine Vereinbarung vor, ist der Probestücktyp dem Ermessen des Herstellers zu überlassen.
3) Zum Zweck der Annahme muß die Zugfestigkeit einer gegebenen Sorte zwischen ihrem Nennwert n (Position 5 des Werkstoffkurzzeichens) und (n + 100) N/mm² liegen.
4) Diese Spalte enthält Richtwerte für die voraussichtliche Änderung der Zugfestigkeit bei unterschiedlichen Gußstückwanddicken, wenn ein Gußstück von einfacher Form und gleichmäßiger Wanddicke aus einem bestimmten Gußeisen mit Lamellengraphit gegossen wird. Für Gußstücke mit unterschiedlicher Wanddicke und solche mit durch Kern hergestellten Hohlräumensind die Werte in der Tabelle lediglich Schätzwerte für die voraussichtliche Zugfestigkeit in verschiedenen Bereichen, und die Gußstückkonstruktion sollte auf gemessenen Zugfestigkeiten in kritischen Gußstückteilen aufgebautsein.
5) Diese Werte sind Anhaltswerte. Sie sind nicht zwingend vorgeschrieben.
6) Dieser Wert ist als untere Grenze für den Bereich der maßgebenden Wanddicke eingeschlossen.
7) Die Werte beziehen sich auf Proben mit einem Rohgußdurchmesser vom 30 mm; dies entspricht einer maßgebenden Wanddicke von 15 mm.